Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.08.1990 - 23 W 364/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
Prozesskosten - Kosten der Zeugenermittlung sind notwendige Kosten der …
Zutreffend hat das OLG Hamm (Beschluss vom 2. August 1990, Aktenzeichen: 23 W 364/90, zitiert nach Juris: Nr.: KORE 412029100) für den Anfall von Detektivkosten geurteilt, dass diese auch dann erstattungsfähig sind, wenn ihre Aufwendung der Partei zum Zeitpunkt der Beauftragung des Detektives bei vernünftiger Beurteilung der Situation als prozessnotwendig erscheinen müsste, gleichviel, ob sich die Einschaltung des Detektivs im Nachhinein als prozessfördernd erwiesen hat oder nicht.